Heinrichshof Reiterverein Mölln u. Umgebung e.V.
HeinrichshofReiterverein Mölln u. Umgebung e.V.

Ordnung muss sein!

Unsere Rechte & Pflichten

Wo viele Menschen zusammenkommen sind ein paar einfache Regeln unvermeidlich. Das Ziel unserer Stallordnung ist es jedoch nicht, Einschränkungen in der individuellen Entfaltung vorzunehmen. Vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit von Mensch und Pferd in unserem Reitstall zu sichern.

 

Wie das? Dazu hier ein kleines Beispiel: Jede Aufsichtsperson, die sich mit Kindern auf dem Gelände aufhält, hat dafür zu sorgen, dass die Kinder keine Pferde erschrecken. Dies ist sicherlich eine Einschränkung für die Aufsichtsperson, erhöht aber die Sicherheit aller.

 

Unsere gesamte Stallordnung im Überblick

 

     HEINRICHSHOF    ***    STALLORDNUNG     

 

1.) Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Bitte auch nicht im Innenhof auf dem Kinderspielplatz frei laufen lassen. Dieser Bereich ist ausschließlich den Kindern vorbehalten.

 

2.) Hinterlässt ein Hund einmal eine „Tretmine“ auf den üblichen Wegen oder Reitplätzen, so ist diese bitte zu entfernen.

 

3.) Rauchen ist im gesamten Stallbereich natürlich untersagt!

 

4.) Die Sattelkammer bitte immer abschließen!

 

5.) Das Licht im Stall und in der Halle bitte nicht unnötig lange brennen lassen!

 

6.) Die Stalltoilette bitte nicht als Waschplatz für Putzzeug etc. nutzen!

 

7.) Nach dem Putzen der Pferde (Haare etc.) den jeweiligen Platz – egal ob im Stallbereich oder draußen – bitte fegen!

 

8.) Das Waschhaus ist nach der Benutzung ebenfalls zu säubern. Es bleibt nicht aus, dass der Abfluss gelegentlich einmal verstopft ist. Dann bitte rechtzeitig melden!

 

9.) Anfallenden Müll bitte entsprechend trennen (Papiertonne, Gelbe Säcke, Restmülltonnen sind vorhanden).

 

10.) Bitte kein Extrafutter (Leckerlis, Möhren etc.) unverschlossen in den Stallgängen bei den Boxen lagern! Dank der  Katzen haben wir derzeit keine Ratten und nur wenig Mäuse! Deshalb sind alle „Lockmittel“ unbedingt zu vermeiden!

 

11.) Der/die letzte Stallnutzer/in möchte bitte am Abend alle Türen schließen, sofern mit geringen oder sogar Minusgraden zu rechnen ist (Einfrieren der Tränken!). Bei starkem Wind oder Sturm sind die Türen ebenfalls zu schließen!

 

12.) Sprünge/Hindernisse sind nach dem Gebrauch stets wieder zu entfernen!

 

13.) Das Freilaufen der Pferde im Außenbereich ist nur unter Aufsicht bzw. an der Leine/Longe erlaubt!

 

14.) Bitte auch keine Pferde ohne Aufsicht in der Halle frei laufen lassen! Für manche Pferde ist die Holzbande nämlich sehr appetitanregend!

 

15.) Pferdeäpfel sind nach der Hallennutzung stets zu entfernen. Es kann auch nicht schaden, gelegentlich die Schubkarre zu leeren.

 

16.) Alle Boxen werden täglich ausgemistet und neu eingestreut. Nachträgliches Einstreuen ist daher weder nötig noch erwünscht!

 

17.) Die Futterkammer bleibt künftig tagsüber geschlossen (wegen der Katzen!). Wer dort an sein abgestelltes Zusatzfutter möchte, bitte bei Fred oder im Büro melden!

 

Besonders wichtig!

18.) Reiten – auch im Rahmen von Unterricht – erfolgt stets auf eigene Gefahr! Bis zum 16. Lebensjahr herrscht Reitkappenpflicht. Jenseits dieser Altersgrenze wird das Tragen einer Reitkappe dringend empfohlen!

 

19.) Für alle eingestellten Pferde muss eine Pferde-Haftpflichtversicherung vorliegen und auf Verlangen vorgezeigt werden können!

 

20.) Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher Hilfspersonen beruhen.

 

Wir danken allen Pferdefreunden für die Einhaltung der Stallordnung!

Reiterverein Mölln u. Umgebung e.V. /  Gebr. Christiansen GbR

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